Viele Menschen wurden vor 1981 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen. Der Staat erkennt an, dass diese Menschen viel gelitten haben. Deshalb zahlt er einen Solidaritätsbeitrag.
Was wird bezahlt?
Der Bund zahlt einen Solidaritätsbeitrag von 25‘000 Franken.
Wohnen Sie in der Stadt Zürich oder im Kanton Zürich? Dann zahlen Stadt oder Kanton weitere 25’000 Franken dazu. Insgesamt können Betroffene also bis zu 50’000 Franken erhalten.
Wer bekommt den Beitrag?
Sie erhalten den Solidaritätsbeitrag, wenn Sie vor 1981 betroffen waren, zum Beispiel:
- Sie wurden ohne Gerichtsurteil «administrativ versorgt»
- Sie waren ein Verdingkind und wurden ausgebeutet oder missbraucht
- Sie waren ein Heimkind und wurden misshandelt
- Sie wurden unter Druck gesetzt, Ihr Kind zur Adoption freizugeben
- Sie wurden gegen Ihren Willen sterilisiert oder zu einer Abtreibung gezwungen
Wie beantrage ich den Beitrag?
Zuerst müssen Sie beim Bund ein Gesuch stellen. Dazu müssen Sie ein Formular mit Belegen einreichen. Wird Ihr Gesuch bewilligt, bekommen Sie eine Verfügung des Bundesamts für Justiz und erhalten den Solidaritätsbeitrag des Bundes. Mit der Verfügung können Sie zusätzlich ein Gesuch im Kanton oder der Stadt Zürich einreichen.
- Sie wohnen in der Stadt Zürich? Dann finden Sie die Informationen auf der Website der Stadt Zürich.
- Sie wohnen im Kanton Zürich? Dann finden Sie die Informationen auf der Website des Kantons Zürich.
Gibt es eine Frist?
Nein. Es gibt keine Frist mehr. Ursprünglich mussten Gesuche bis Ende März 2018 eingereicht werden. Diese Frist wurde aufgehoben. Sie können lebenslang ein Gesuch stellen.
Haben Sie Fragen?
Sie sind unsicher oder brauchen Unterstützung? Die BFSUG Zürich und Schaffhausen berät Sie gerne! Kontaktieren Sie uns unter zuerich@bfsug.ch für persönliche Unterstützung.