SEBE-Beratungsstelle

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es im Kanton Zürich ein neues Gesetz. Es heisst «Selbstbestimmungsgesetz» (SEBE). Mit SEBE können Menschen mit Behinderung selbst entscheiden, wo und wie sie begleitet und betreut werden wollen.

Die Beratung für Schwerhörige und Gehörlose Zürich und Schaffhausen (BFSUG) ist eine SEBE-Beratungsstelle. Wir bieten im Auftrag des Kantons Zürich ein kostenloses SEBE-Beratungsangebot an. Das Beratungsangebot richtet sich in erster Linie an Menschen mit einer Hörbehinderung und Bezugspersonen.

Wir unterstützen darin, das neue System SEBE zu verstehen und zu nutzen.

Bei diesen Fragen können wir beraten:

  • Was ist das System SEBE?
  • Ist das System SEBE etwas für mich oder nicht?
  • Was ist SEBE Digital?
  • Wie kann ich mich für SEBE anmelden?
  • Wie muss ich den SEBE-Fragebogen ausfüllen? Wer kann mich dabei unterstützen?
  • Wie finde ich ambulante Stellen für meine Aufträge?
  • Wie löse ich den erhaltenen Voucher ein?
  • Wie schliesse ich eine Einsatzvereinbarung mit einem ambulanten Anbietenden ab?
  • Wie schliesse ich eine Einsatzvereinbarung mit einer Privatperson ab?
  • Was erhalte ich als Privatperson vom Kanton?
  • Wie lasse ich mich als Privatperson anerkennen?
 

Haben Sie eine Frage, die nicht aufgelistet ist? Dann melden Sie sich bei uns.

Beratungen können vor Ort, per Telefon oder per Videotelefon während den Öffnungszeiten der BFSUG angeboten werden.

Kontaktieren Sie uns

Falls Sie nicht im Kanton Zürich wohnen, fragen Sie uns. Wir haben Möglichkeiten, Sie an entsprechende Fachstellen weiter zu leiten.

Region Zürich Schaffhausen

Oerlikonerstrasse 98
8057 Zürich

Telefon 043 311 79 79
SMS 076 535 83 54
E-Mail zuerich@bfsug.ch
Skype bfsug-zh

Beratungsanfragen in Gebärdensprache, als Text oder per Audio senden Sie uns bitte hier.