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Kostenlose Gebärdensprachdolmetschung-Begleitung für COVID-19-Impfung
Alle Menschen mit einer Hörbehinderung, die im Kanton Zug wohnen, können eine Dolmetscherin für die COVID-19-Impfung mit ins Impfzentrum nehmen. Die gehörlose Person muss die Dolmetscherin selber bei Procom (www.procom-deaf.ch) bestellen. Im Bestellformular unter Bemerkungen schreiben: „Procom kann die Rechnung senden an: Gesundheitsdirektion des Kantons Zug, Rechnungsführer, Postfach, 6301 Zug„