FAQ - Häufig gestellte Fragen

In den „FAQ – Häufig gestellte Fragen“ finden Sie Wissenswertes über den Alltag von schwerhörigen und gehörlosen Personen, über die Gebärdensprache, über Hilfsmittel für Betroffene und vieles mehr.

Schwerhörige und Gehörlose

Ja, gehörlose Personen können Auto fahren. Sie können ihren Führerschein wie hörende Personen machen.

Nein, der Begriff «taubstumm» wird nicht mehr verwendet. Gehörlose Personen sind taub, aber sie können sprechen. Sie sind deshalb nicht stumm. Der Begriff wird von gehörlosen Personen oft als beleidigend empfunden.

Ja, gehörlose Personen können sprechen. Da sie sich aber selbst beim Sprechen nicht hören, ist es für einige unangenehm, die Lautsprache zu verwenden. Sie verwenden deshalb oft die Gebärdensprache, in welcher mit Gebärden, Mimik und Gestik kommuniziert wird.

Es gibt keine genaue Erhebung, wie viele schwerhörige und gehörlose Personen in der Schweiz leben. Gemäss WHO (Weltgesundheitsorganisation) leben geschätzt rund 1.3 Millionen erwachsene Personen mit einer Hörbehinderung in der Schweiz. Davon sind gemäss dem Schweizerischen Gehörlosenbund SGB-FSS rund 20 000 – 30 000 Personen gehörlos.

Mit der Notruf-App «DeafVoice» können Personen, welche nicht telefonieren können, einen Notruf absetzen. Über die App kann schriftlich mit der jeweiligen Stelle kommuniziert werden.

Es besteht ebenfalls ein Notruf-Angebot von PROCOM, entweder über das App myPROCOM / SMS-Service / Notfall per Text 24/7 oder direkt per SMS an die Nummer +41 (0)79 702 01 00.

Auch die REGA bietet eine Kommunikation per SMS an. Hierfür können betroffene Personen in der REGA-App beim Nachnamen «gehörlos, via SMS» oder «schwerhörig, via SMS» dazu schreiben. Die Notrufzentrale der REGA nimmt dann per SMS Kontakt auf.

Grundsätzlich können gehörlose Personen in allen Berufen tätig sein. Es gibt Einschränkungen, z. B. weil stark schwerhörige und gehörlose Personen nicht telefonieren können. Mit einigen Anpassungen und Flexibilität können solche Hindernisse aber überwunden werden. So gelten speziell gehörlose Mitarbeitende als visuell ausgerichtet, haben also ein Auge fürs Detail und werden nicht so schnell abgelenkt.

Eine erste Selbsteinschätzung ist mittels Online-Hörtest möglich, z. B. unter www.pro-audito.ch/hoertest. Dies ersetzt aber keinen Besuch beim Arzt!

Wenn Sie das Gefühl haben, Sie hören nicht gut, wenden Sie sich in jedem Fall an Ihren Hausarzt oder an einen Hals-Nasen-Ohrenarzt. Voraussichtlich wird ein Audiogramm erstellt, auf welchem eine Hörminderung erkennbar wäre. Sollte dies der Fall sein, gibt es anschliessend je nach Situation verschiedene Möglichkeiten, um einen Hörverlust auszugleichen. Unsere Beratungsstellen beraten Sie gerne auf diesem Weg: www.bfsug.ch/beratungsstellen/

Gebärdensprache und Dolmetschung

Nein. Wie bei gesprochener Sprache gibt es auch regionale Unterschiede in der Gebärdensprache. In der Schweiz sind die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), die Langue de signes française (LSF) und die Lingua dei segni italiana (LIS) die drei offiziellen Gebärdensprachen.
Es gibt sogar Dialekte in einer jeweiligen Gebärdensprache. Trotz dieser Dialekte verstehen sich Gebärdensprachnutzende meist problemlos.

Es gibt Kurse, in denen die Gebärdensprache gelernt werden kann. Diese werden vom Schweizerischen Gehörlosenbund SGB-FSS organisiert www.sgb-fss.ch/de/angebote/gebaerdensprachkurse/

Ebenso gibt es Online-Lerntools wie z. B. www.gebaerdenlernen.ch oder www.signwise.ch.

Der Verein DIMA bietet ebenfalls Gebärdensprachkurse an, unter anderem für gehörlose Personen aus dem Ausland, welche noch keine/wenig deutsche Sprachkenntnisse haben: www.dima-glz.ch

Für die meisten gehörlosen und schwerhörigen Personen ist die Gebärdensprache die Muttersprache. Deutsch ist für sie eine Fremdsprache, die auch in schriftlicher Form oftmals zu Verständnisproblemen führt. Zwar können viele auch Lippenlesen, dabei wird aber nur etwa 30 % des Gesagten verstanden.

Es gibt mehrere Möglichkeiten Gebärdensprachdolmetschende zu bestellen:

Hilfsmittel für Schwerhörige und Gehörlose

Die Preise von Hörgeräten variieren stark, je nach Modell, Hörminderung, Sprachverständnis, Bedürfnissen der betroffenen Person usw. Es gibt Modelle unter CHF 1000. Werden beidseitig hochwertige Hörgeräte benötigt, können die Kosten auf über CHF 5000 steigen.

Grundsätzlich: Bis zum AHV-Referenzalter (Pensionsalter) übernimmt die IV einen Pauschalbeitrag an die Hörgeräte, bei einem Hörverlust von mind. 20 %. Ab dem AHV-Referenzalter übernimmt die AHV einen Pauschalbeitrag, ab einem Hörverlust von mind. 35 %. Diesen Pauschalbeitrag erhält man alle sechs Jahre. Die IV übernimmt auch einen Teil der Kosten für die Batterien und Reparaturen, die AHV allerdings nicht.

Je nach Situation (bei Kindern, in «Härtefällen», bei Berufskrankheiten etc.) gelten Spezialfälle. Wenn Sie Fragen zur Hörgeräteversorgung haben, nehmen Sie mit der jeweiligen Beratungsstelle Kontakt auf: www.bfsug.ch/beratungsstellen/

Voraussetzung für die Nutzung von Hörgeräten und Cochlea Implantaten (CI) ist, dass der Hörnerv noch eine gewisse Leitfähigkeit hat. Wenn nicht, ist die Person vollständig gehörlos und das Tragen von Hörgeräten oder Cochlea Implantaten verbessert das Hörvermögen nicht.
Hinzu kommt, dass einige betroffene Personen gezielt keine Hörhilfen nutzen. Sie sind in der Welt und der Kultur der Gehörlosen zu Hause und empfinden den Zustand, nicht zu hören, nicht als Hindernis. Für die Kommunikation nutzen sie die Gebärdensprache und andere Hilfsmittel.

Nein, Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit allein berechtigt nicht zum Bezug einer IV-Rente. Die IV bietet finanzielle Unterstützung in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören behinderungsbedingte Mehrkosten bei Weiterbildungen oder Jobcoachings, Taggelder sowie diverse Hilfsmittel für den (Berufs-)Alltag.
Beispiele für solche Hilfsmittel sind Hörgeräte, Gebärdensprachdolmetschende für Sitzungen am Arbeitsplatz oder Blinkanlagen, die akustische in visuelle Signale umwandeln.

Mit einer Blinklichtanlage können akustische Signale in visuelle Signale umgewandelt werden. Die Blinklichtanlage wird z. B. an der Türklingel montiert. Läutet jemand, fängt die Anlage zu blinken an. Die gehörlosen Personen sehen, dass jemand an der Tür geklingelt hat.
Dieses System funktioniert auch für das Babyfon, den Wecker, das Telefon und andere akustische Signale.

Forschung und Interviews

Wir BFSUGs erhalten viele Anfragen von Studierenden für Fachinformationen, Interviews oder Begleitungen im Rahmen von Studienarbeiten. Aufgrund der hohen Nachfrage können wir diese Anfragen nur teilweise beantworten.

Viele Fachinformationen finden Sie auf folgenden Websites:

 

Für konkrete Anfragen wenden Sie sich an die BFSUG Ihrer Region: www.bfsug.ch/beratungsstellen/

Die BFSUGs werden oft für die Vermittlung von gehörlosen Personen für Interviews kontaktiert, vor allem im Rahmen der Erstellung von Studien- oder Abschlussarbeiten.

Die Suche nach geeigneten Personen, welche an Interviews teilnehmen möchten, ist nicht einfach. Wir raten Ihnen deshalb:

  • Fragen Sie zuerst Gehörlose in Ihrem Umfeld: Bekannte, im Dorf, im Verein usw. Oft ist eine persönliche Kontaktaufnahme erfolgreicher.
  • Fragen Sie bei der BFSUG Ihrer Region nach: www.bfsug.ch/beratungsstellen/

 

Für die Interviews raten wir Ihnen:

  • Stellen Sie die Fragen vorab schriftlich zur Verfügung.
  • Bieten Sie die Möglichkeit, per ZOOM oder Videotelefonie ein Interview zu führen. So erreichen Sie mehr potenzielle Interviewteilnehmende.
  • Erklären Sie, welchen Bezug Sie zu Gehörlosigkeit haben bzw. weshalb Sie sich für das Thema des Interviews entschieden haben.

Damit die Kommunikation zwischen gehörlosen und hörenden Personen gut gelingt, gibt es ein paar einfache Verhaltensregeln. Diese sind zu finden in unserer Broschüre Kommunikationsregeln: Broschuere-Kommunikationsregeln.pdf