Dolmetschdienste bei Bewerbungsgesprächen werden ab 2025 von der IV finanziert

Ab dem 1. Januar 2025 übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für Gebärdensprachdolmetschende in zusätzlichen Situationen. Neu werden Gebärdensprach-Dolmetschdienste bei Bewerbungsgesprächen auch für Personen ohne Einkommen und ohne Arbeitsvertrag bezahlt. Dies gilt ebenfalls für Schnuppertage und Praktikumsplätze.

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