Krankenkasse wechseln ?!

Wir informieren gerne mit dieser kurzen Zusammenfassung über die Krankenkassen. Das ist ein schwieriges Thema. Für mehr Informatio­nen und Beratung können Sie sich bei uns melden.

Die Krankenkassen in der Schweiz bieten zwei verschiedene Versicherungs-Modelle an: Die Grundversicherung und die Zusatzversicherung.

Grundversicherung

Wer in der Schweiz lebt, muss bei einer Krankenkasse eine Grundversicherung haben. Die Grundversicherung ist für alle obligatorisch und die Krankenkasse muss alle Personen aufnehmen, die sich anmelden. Die Krankenkasse darf keine Anmeldungen ablehnen und muss alle Menschen (junge, ältere, kranke und gesunde) gleichbehandeln. Jedes Jahr können wir – wenn wir wollen – die Grundversicherung zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Verschiedene Modelle

Die Krankenkassen haben unterschiedliche Versicherungs-Modelle, die unterschiedlich teuer sind. Das teuerste Modell ist das «Standard»-Modell mit freier Arztwahl: Wenn ich krank bin, kann ich selber wählen, zu welchem Arzt ich gehe. Dafür muss ich hohe Prämien bezahlen. Die meisten wählen deshalb lieber das «Hausarztmodell»: Wenn ich krank bin, muss ich immer zuerst zu meinem Hausarzt. Ich darf nicht selber zu einem anderen Arzt gehen. Dieses Modell ist billiger. Es gibt aber noch billigere Modelle, zum Beispiel «Telmed»: Wenn ich krank bin, muss ich mit einem medizinischen Zentrum tele­fonieren und mit einem Arzt am Telefon sprechen. Das Zentrum entscheidet dann, ob ich zu einem Arzt gehen darf oder nicht. Welches Modell gewählt wird, muss gut überlegt sein. Das Modell kann erst Ende Jahr wieder gewechselt werden.

Zusatzversicherung

Die Grundversicherung bezahlt nicht alles. Es gibt deshalb noch eine andere Versiche­rung der Krankenkasse: die Zusatzversicherung. Die Zusatzversicherung bezahlt mehr Leistungen, z.B. freie Spitalwahl, alternative Behandlungsmethoden, Zahnbehandlungen, zusätzliche Beiträge an Brillen, Therapien, Fitness-Abos und spezielle Medikamente. Die Zusatzversicherung ist freiwillig. Und die Zusatzversicherungen müssen nicht alle Personen aufzunehmen. Sie dürfen z.B. kranke und behinderte Menschen ablehnen oder mit Vorbehalt aufnehmen (z.B. Kosten an die Behandlung von Rückenleiden ableh­nen). Wer die Zusatzversicherung kündigen möchte, sollte sich das gut überlegen. Es ist sehr schwierig, eine neue Zusatzversicherung zu bekommen. Einfacher ist es, bei der gleichen Zusatzversicherung zu bleiben. Wer trotzdem die Zusatz­versicherung zu einer anderen Krankenkasse wechseln möchte, muss zuerst die schriftliche Zusage der neuen Krankenkasse haben, bevor die alte Zusatzversicherung gekündigt wird. Weil die Zusatzversicherung freiwillig ist, bezahlen der Sozialdienst oder die Ergänzungs­leistungen diese nicht. Die Prämien müssen selber vom Geld be­zahlt werden, das jeden Monat für den Lebensbedarf (Essen, Haushalt, Freizeit) ge­braucht wird.

Kosten der Grundversicherung

Prämie

Jeden Monat müssen wir die Prämie für die Grundversicherung selber bezahlen. Die Prä­mie ist ein fester Beitrag an die Krankenkasse, egal ob wir gesund oder krank sind. Das heisst, wir bezahlen die Prämie auch, wenn wir nie zum Arzt gehen. Es gibt viele verschiedene Krankenkassen, teure und billigere. Die Prämie ist von Krankenkasse zu Krankenkasse anders. Die monatliche Prämie bleibt aber von Januar bis De­zember immer gleich. Beginnt ein neues Jahr, kann die Prämie teurer oder billiger wer­den.

Franchise

Sind wir krank und gehen zum Arzt, müssen wir pro Jahr zuerst einen festen Betrag an unsere Behandlungs-Kosten zahlen: die Franchise. Die Höhe der Franchise können wir selber wählen. Die kleinste Franchise für Erwachsene ist 300 Franken pro Jahr. Das be­deutet, dass wir die ersten 300 Franken Behandlungs-Kosten im Jahr selber bezahlen. Sind die Behandlungs-Kosten mehr als 300 Franken, hilft die Krankenkasse bezahlen. Es gibt verschiedene Franchisen. Franchisen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren: 0 CHF, 100 CHF, 200 CHF, 300 CHF, 400 CHF, 500 CHF, 600 CHF Franchisen für Erwachsene: 300 CHF, 500 CHF, 1‘000 CHF, 1‘500 CHF, 2‘000 CHF, 2‘500 CHF. Achtung: Je kleiner die Franchise, umso mehr Prämien müssen wir bezahlen. Je grösser die Franchise, umso billiger die Prämien. Wer ganz selten zum Arzt gehen muss und genug Geld gespart hat, kann eine hohe Franchise wählen. Wer aber viel krank ist und zum Arzt muss, wählt besser die kleinste Franchise von 300 CHF.

Selbstbehalt

Wenn die Behandlungs-Kosten höher sind als die Franchise, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent davon. 10 Prozent müssen wir immer noch selber bezahlen. Dieser Be­trag heisst Selbstbehalt. Pro Jahr ist der Selbstbehalt maximal 700 CHF für Erwachsene und 350 CHF für Kinder. Sobald wir 700 CHF Selbstbehalt bezahlt haben, übernimmt die Krankenkasse alle weiteren Rechnungen zu 100%.

Beispiel für die Kosten

Ich habe die Franchise 300 CHF. Ich bin krank und muss zum Arzt. Der Arzt schickt mir eine Rechnung für 500 CHF. Ich muss 300 CHF selber bezahlen (Franchise). Danach blei­ben noch 200 CHF. Von diesen 200 CHF bezahle ich 10% selber, bedeutet 20 CHF. 180 CHF bezahlt die Krankenkasse.

Abrechnung

Wir müssen alle «Rückforderungsbelege» sofort an die Krankenkasse schicken. Zuerst müssen wir aber selber bezahlen: die Prämien und die Rechnungen bis zur Höhe der Franchise. Erst dann beginnt die Krankenkasse zu zahlen. Die Krankenkasse prüft die Belege, macht eine Leistungsabrechnung, zieht den Selbstbehalt ab und zahlt uns das restliche Geld zurück. Manchmal schickt der Arzt oder die Apotheke die Rechnung direkt an die Krankenkasse. Danach schickt uns die Krankenkasse eine Rechnung für den Selbstbehalt. Es ist wichtig, dass wir die Rechnungen des Arztes und die Leistungsabrechnung der Krankenkasse überprüfen und wenn etwas unklar ist, nachfragen.

Wechsel der Krankenkasse

Ein Wechsel der Krankenkasse ist nur möglich, wenn alle Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten bezahlt sind. Die Prämien der Grundversicherung wechseln jedes Jahr. Ende September/An­fang Oktober informieren die Krankenkassen in der Regel, wie viel Prämien wir ab Januar bezahlen müssen. Die Informationen sind auf www.comparis.ch, www.vzonline.ch oder www.bag.admin.ch (vom Bundesamt für Gesundheit). Sie können die Krankenkasse mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende Jahr kündigen. Ihre Kündigung muss spä­testens bis 30. November bei der Krankenkasse sein. Sie haben die Grundversicherung mit der obligatorischen Franchise von 300 Franken und mit freier Arztwahl abgeschlossen: Sie können die Versicherung mit einer Frist von drei Monaten auch auf Ende Juni kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 31. März bei der Krankenkasse sein. Manchmal lohnt es sich, die Grundversicherung der Krankenkasse zu wechseln, um we­niger Prämien zu bezahlen. Achtung: Wenn Sie die Grundversicherung und die Zusatzversicherung nicht bei der gleichen Krankenkasse haben, haben Sie sehr viel Arbeit mit den Briefen. Darum ist es manchmal besser, die Grundversicherung und die Zusatzversicherung bei der gleichen Krankenkasse zu lassen (= weniger Arbeit). Es gibt Grundversicherungen, die freiwillig Zusatzleistungen anbieten (wie z.B. Gesund­heitsrechtsschutz). Bei einem Wechsel der Grundversicherung gehen diese Zusatzleistun­gen verloren. Auch der Service der einzelnen Krankenkassen ist unterschiedlich. Deshalb sollte ein Wechsel der Krankenkasse gut überlegt werden. Die Zusatzversicherung können wir meistens nur mit einer dreimonatigen Kündigungs­frist per Ende Jahr kündigen. Das heisst: Die Kündigung muss bis spätestens 30. Septem­ber bei der Krankenkasse sein. Bei Fragen können Sie sich an uns wenden, wir freuen uns auf die Beratung!

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