Kommunikationskarten für Gehörlose und Schwerhörige

Die BFSUG bietet Kommunikationskarten, die für gehörlose und schwerhörige Personen entwickelt wurden.

Diese Karten enthalten klare und verständliche Hinweise, die es dem Gegenüber erleichtern, die passende Art der Kommunikation zu wählen – zum Beispiel in Spitälern, bei Arztbesuchen oder im öffentlichen Verkehr.

Die Kommunikationskarten können Sie physisch bestellen oder können digital aufs Smartphone heruntergeladen werden.

Karten
"Ich bin schwerhörig."
Karten mit Aufschrift "Ich bin schwerhörig. Zum Verstehen muss ich Ihre Lippen sehen. Bitte wahren Sie Abstand, nehmen Sie die Maske ab und sprechen Sie deutlich. Ich behalte die Maske auf und schütze Sie. Danke!" mit Logo der Beratung für Schwerhörige und Gehörlose in der unteren linken Ecke.
Karten
"Ich bin gehörlos."
Karten mit Aufschrift "Ich bin schwerhörig. Zum Verstehen muss ich Ihre Lippen sehen. Bitte wahren Sie Abstand, nehmen Sie die Maske ab und sprechen Sie deutlich. Ich behalte die Maske auf und schütze Sie. Danke!" mit Logo der Beratung für Schwerhörige und Gehörlose in der unteren linken Ecke.
PDF "Ich bin schwerhörig."
Mobiltelefon mit Aufschrift "Ich bin schwerhörig. Zum Verstehen muss ich Ihre Lippen sehen. Bitte wahren Sie Abstand, nehmen Sie die Maske ab und sprechen Sie deutlich. Ich behalte die Maske auf und schütze Sie. Danke!" und Aufschrift "Schwerhörige und gehörlose Menschen sind auf Lippenlesen angewiesen. Danke für Ihr Verständnis! Erläuterungen des BAG zur Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26, Artikel 3a: "Zu Zwecken einer erforderlichen Kommunikation mit Menschen mit einer Behinderung (z.B. Hörbehinderung [...]) können insbesondere das Personal oder Begleitpersonen die Maske selbstverständlich abnehmen." (Stand 30. Oktober 2020)" mit Logo der Beratung für Schwerhörige und Gehörlose in der unteren linken Ecke.
PDF "Ich bin gehörlos."
Mobiltelefon mit Aufschrift "Ich bin schwerhörig. Zum Verstehen muss ich Ihre Lippen sehen. Bitte wahren Sie Abstand, nehmen Sie die Maske ab und sprechen Sie deutlich. Ich behalte die Maske auf und schütze Sie. Danke!" und Aufschrift "Schwerhörige und gehörlose Menschen sind auf Lippenlesen angewiesen. Danke für Ihr Verständnis! Erläuterungen des BAG zur Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26, Artikel 3a: "Zu Zwecken einer erforderlichen Kommunikation mit Menschen mit einer Behinderung (z.B. Hörbehinderung [...]) können insbesondere das Personal oder Begleitpersonen die Maske selbstverständlich abnehmen." (Stand 30. Oktober 2020)" mit Logo der Beratung für Schwerhörige und Gehörlose in der unteren linken Ecke.