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Rechte und Pflichten bei Dolmetsch-Bestellungen

Gebärdensprach-Dolmetscher und -Dolmetscherinnen sind für viele Gehörlose eine grosse Hilfe im Alltag. Sei das im Spital, bei einem Elterngespräch oder am Arbeitsplatz: Gut verstanden werden und gut verstehen ist sehr wichtig für die Gleichstellung und Inklusion von gehörlosen Personen. Es gibt vier verschiedene Gesetze und Verordnungen für Dolmetsch-Bestellungen: 1.    Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) für Schule, Ämter, Spital, Polizei, Gericht, Gemeinwesen 2.    Persönliche Arbeitsplatzverfügung (Artikel 9 HVI) 3.    Berufliche Aus- und Weiterbildungen (Artikel 16 IVG) 4.    Pauschalbetrag der IV für soziale Inklusion (Artikel 74 IVG) Die verschiedenen Bereiche werden unterschiedlich finanziert. Zum Beispiele muss für Dolmetsch-Bestellungen am Arbeitsplatz eine hörgeschädigte Person eine entsprechende IV-Verfügung haben. Für ein Elterngespräch in der Schule muss die Schule für die Dolmetscher-Kosten aufkommen. Nähere Erklärungen zu den vier unterschiedlichen Finanzierungsgesetzen, finden Sie hier in diesem Artikel.